Die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) hat erneut die Bemühungen der Investoren Cameron und Tyler Winklevoss abgelehnt, einen Bitcoin-ETF aufzulisten. Der Schritt kommt mehr als ein Jahr nachdem die SEC eine Regeländerungsanfrage von der Bats BZX Exchange abgelehnt hatte, die den Weg für das Bitcoin-gebundene Anlagevehikel geebnet hätte. Doch die in dieser Entscheidung vom März aufgezeigten Bedenken scheinen nach der am Donnerstag von der SEC veröffentlichten Entscheidung nicht nachgelassen zu haben.
Die Agentur hob insbesondere hervor, dass ihre Entscheidung kein Urteil gegen Kryptowährungen und Blockchain im Allgemeinen ist, sondern eher die Struktur des Vorschlags, der aufgestellt wurde.
Die SEC schrieb:
„Obwohl die Kommission diese vorgeschlagene Regeländerung ablehnt, betont die Kommission, dass ihre Ablehnung nicht auf einer Bewertung beruht, ob Bitcoin oder Blockchain-Technologie im Allgemeinen Nutzen oder Wert als Innovation oder Investition hat. Vielmehr lehnt die Kommission dies ab diese vorgeschlagene Regeländerung, weil die BZX, wie nachstehend ausführlich erläutert, ihren Belastungen aus dem Exchange Act und den Verfahrensregeln der Kommission nicht nachgekommen ist, um nachzuweisen, dass ihr Vorschlag den Anforderungen des Exchange Acts Section 6 (b) (5) entspricht insbesondere die Anforderung, dass seine Regeln so gestaltet sind, dass betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken verhindert werden. “ Und nach wie vor hat die SEC die Tür offen gelassen, um solche Produkte in Zukunft zu genehmigen. „Mit der Zeit könnten regulierte Bitcoin-Märkte weiter wachsen und sich entwickeln“.
„Zum Beispiel können bestehende oder neu geschaffene Bitcoin-Futures-Märkte eine signifikante Größe erreichen, und ein ETP-Listing-Austausch kann in einer vorgeschlagenen Regeländerung zeigen, dass er das Risiko von Betrug und Manipulation durch den Austausch von Überwachungsinformationen mit einbringen kann Geregelten Markt von beträchtlicher Größe in Bezug auf Bitcoin sowie gegebenenfalls mit den den relevanten Bitcoin-Derivaten zugrunde liegenden Kassamärkten „, so die Agentur weiter.
Sollte dies geschehen, „hätte die Kommission dann die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Bitcoin-ETP mit den Anforderungen des Exchange Act vereinbar ist.“
Manipulationssorgen
Zu den wichtigen Punkten in der Mitteilung gehört die Sorge, dass der Preis von Bitcoin manipulierbar ist – ein Punkt, dem Bats BZX während der Überprüfung entgegenwirken wollte. Die SEC hat sich jedoch im Zusammenhang mit den Anforderungen des Exchange Act gegen diese Behauptung gestellt und dabei auf das Fehlen von Vereinbarungen zur Überwachung des Austauschs mit Börsen hingewiesen, bei denen der Spot-Preis für Bitcoin ermittelt wird.
Regler unentschieden
SEC-Kommissarin Hester Peirce schrieb eine Meinungsverschiedenheit zu der Entscheidung und sagte, sie glaube, „dass die vorgeschlagene Regeländerung die gesetzliche Norm erfüllt und dass wir BZX erlauben sollten, dieses auf Bitcoin basierende börsengehandelte Produkt (‚ETP‘) aufzulisten und zu handeln.“ Sie fügte hinzu, dass „eine stärkere institutionelle Beteiligung viele der Bedenken der Kommission bezüglich des Bitcoin-Marktes, die ihrer Missbilligungsentscheidung zugrunde liegen, verbessern würde. Allgemeiner gesagt, die Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Norm durch die Kommission ist ein starkes Signal dafür, dass Innovation in unseren Märkten unerwünscht ist Das könnte Auswirkungen haben, die weit über das Schicksal von Bitcoin-ETP hinausgehen. „
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