Deutschland wird Bitcoin-Nutzer nicht als Zahlungsmittel besteuern, sagte das Finanzministerium.
Die neuen Regeln unterscheiden sich von jenen der USA, wo die Steuerbehörde IRS Bitcoin als Eigentum für Steuerzwecke behandelt – was bedeutet, dass sogar der Kauf eines Kaffees mit BTC für US-Bürger technisch als ein Verkauf von Eigentum und potentiell mit Kapitalgewinnsteuer zu versteuern ist.
Stattdessen wird Deutschland Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel für Steuerzwecke betrachten, wenn es als Zahlungsmittel verwendet wird. Das Bundesministerium der Finanzen berief sich auf einen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für das Jahr 2015 zur Mehrwertsteuer (MwSt). Die Gerichtsentscheidung schafft einen Präzedenzfall für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um Bitcoin zu besteuern, während sie für bestimmte Arten von Transaktionen Ausnahmen vorsieht.
Bemerkenswerterweise rechtfertigte das neue deutsche Dokument seine Steuerentscheidungen, indem es Kryptowährungen als legale Zahlungsmethode betrachtete:
„Virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z. B. Bitcoin) werden äquivalent zu legalen Zahlungsmitteln, sofern diese sogenannten virtuellen Währungen der an der Transaktion beteiligten Parteien als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert wurden.“
Aus steuerlichen Gründen bedeutet dies, dass die Umwandlung von Bitcoin in eine Fiat-Währung oder umgekehrt „ein steuerpflichtiger sonstiger Vorteil“ ist. Wenn ein Käufer von Waren mit Bitcoin zahlt, wird gemäß dem Dokument ein Artikel der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie auf den Bitcoin-Preis zum Zeitpunkt der Transaktion angewendet, wie vom Verkäufer dokumentiert.
Gemäß dem EU-Urteil wird jedoch der tatsächliche Akt der Umwandlung einer Kryptowährung in Fiat oder umgekehrt als „Lieferung von Dienstleistungen“ klassifiziert, und daher wird eine Partei, die als Vermittler für den Austausch fungiert, nicht besteuert.