Die deutsche Finanzaufsicht warnt offiziell vor dem Erwerb von Kryptowährungen im Rahmen sogenannter Initial Coin Offerings (ICO). Platzierungen durch ICOs würden für den Investor erhebliche Risiken mit sich bringen, mahnte die Behörde am Donnerstag. „ICOs sind höchst spekulative Investments. Anleger sollten sich darauf einstellen, dass auch ein Totalverlust ihrer Investition möglich ist.“ Nicht selten seien Betrüger am Werk.
Bekanntestes Beispiel für eine Kryptowährung ist Bitcoin, deren zuletzt bis auf über 7500 Dollar gestiegen ist. Ende 2016 kostete ein Bitcoin noch weniger als 1000 Dollar. Fast täglich entstehen neue Internetwährungen. Anleger müssten sich der Risiken bewusst sein, und genau hinschauen, betonte die Bafin.
„Die systembedingte Anfälligkeit von ICOs für Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöht das Risiko, dass Anleger das eingesetzte Kapital verlieren, auch aufgrund notwendiger Maßnahmen der Behörden gegen Betreiber oder sonstige Personen und Unternehmen, die in solche illegale Geschäfte einbezogen sind.“
Die Methode zur Kapitalbeschaffung hat schon länger die Aufseher auf den Plan gerufen, China und Südkorea haben ICOs mittlerweile verboten. Obwohl der Name an ein Intial Public Offering (IPO), also einen regulären Börsengang erinnert, hat ein ICO damit nichts zu tun. Dennoch können ICOs für junge Unternehmen attraktiv sein, weil sie sich so ohne den Aufwand eines streng regulierten Börsengangs Kapital besorgen können.