Volkswagen sieht sich bald mit einer neuen Welle von Schadensersatz-Forderungen konfrontiert. Ab November will die Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit ADAC im Namen der Verbraucher klagen. Das können Betroffene nun tun. Drei Jahre ist es her, seit der Abgasskandal um Volkswagen bekannt wurde. Nun glaubt die vzbv, dass VW nicht nur den Ländern, sondern auch seinen Kunden „sittenwidrig“ Schaden zugefügt haben soll. Eine Sammelklage im Namen der 2,5 Millionen betroffenen Kunden ist für November angesetzt.
Dies soll im Rahmen einer sogenannten Musterklage geschehen, die im Juni 2018 vom Bundestag zugelassen wurde und ab dem 1. November 2018 in Kraft tritt. Damit aber eine solche Klage im Fall von Volkswagen zulässig wird, müssen sich zu einem Stichtag mindestens 50 betroffene Verbraucher in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz wirksam eingetragen haben.
Dieses steht ab Mitte November offen, nachdem die vzbv ihre Klage beim Oberlandgericht (OLG) Braunschweig eingereicht hat. Eintragen können sich alle Betroffenen, die über ein Fahrzeug der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit den Dieselmotoren EA 189 verfügen und dieses nach dem 1. November 2008 erworben haben. Auch Verbraucher, deren Wagen nicht mehr fahrtüchtig sind bzw. die es bereits verkauft haben, können sich an der Klage beteiligen.
„Leichterer“ Weg zur Entschädigung
Der Vorteil einer solchen Sammelklage ist, dass Verbraucher den Angeklagten nicht individuell konfrontieren und zunächst auch nicht für eventuelle Kosten aufkommen müssen. In diesem Fall wären es die Steuergelder, durch die sich die vzbv finanziert. Sollte das Urteil zugunsten der Kläger und nicht mit einem Vergleich enden, könnte es zu einem weiteren Prozess kommen, bei dem die Verbraucher individuell ihre Schadensersatzansprüche einklagen können. Sollte dieser Prozess allerdings negativ ausfallen, müsste der Kläger die Kosten selbst übernehmen. Man hofft bei der Verbraucherzentrale aber, dass der Prozess mit einem Vergleich endet.
„Einer für Alle-Klage“
In die Wege geleitet wurde die Klage durch die Verbraucherzentrale, die der Meinung ist, „dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat“ und demzufolge zu einer Entschädigung verpflichtet ist. Unterstützung bekommt sie von Europa größtem Mobilitätsclub ADAC. Dieser soll neben seinem „rechtlichen und technischen Know-how“ vor allem aber mit einer Anwerbung bei seinen rund 20 Millionen Mitgliedern einen Beitrag leisten. Positive Zustimmung kam aber auch von politischer Seite: „Verbraucher dürfen nicht die Dummen sein, wenn sich Unternehmen nicht rechtstreu verhalten“, so Bundesjustizministerin Katarina Barley. VW äußerte allerdings, dass es keine Grundlage für die Forderungen gebe.